Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Datenschutzrichtlinien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Rush Hour Transporte und Handels GmbH., Daimlerstr. 12, 85551 Kirchheim


1.) Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen –
jeweils in der neuesten Fassung –. Hinweis: Die ADSp weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des
Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei
multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort
auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je
Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg,beschränken.
Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die
Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen
Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers
erweitert, der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des
nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und der Spediteur als
Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen
nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.


2.) Der Auftrag ist auf dem Speditions-Auftragsformular des Spediteurs zu erteilen. Das
Vertragsverhältnis kommt jedoch auch ohne schriftlichen Auftrag durch Übergabe der
Sendung des Auftraggebers an den Spediteur zustande.


3.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Auftragsformular vollständig und richtig
auszufüllen, insbesondere die Waren ordnungsgemäß und verständlich zu beschreiben.
Des Weiteren hat er die Sendung inhalts- und transportgerecht so zu verpacken, dass sie
den Eigenheiten der Ware und den Anforderungen des Sammelguttransports ausreichend
Rechnung tragen. Unzureichende Verpackung resultiert in einem Haftungsausschluss. Schließlich ist er
verpflichtet, dem Spediteur alle gemäß den ADSp erforderlichen Sendungsangaben mitzuteilen.
Unrichtige oder unvollständige Angaben entbinden den Spediteur von der Gewährleistung.


4.) Monatlicher Mindestbestellwert beträgt 20,-€ netto. Abrechnungsperiode ist der erste bis letzte
Kalendertag des jeweiligen Abrechungsmonats.


5.) Für Sendungen, die für ein Drittland bestimmt sind, müssen die gesetzlich erforderlichen
Exportdokumente und die für die Einfuhr in das entsprechende Drittland erforderlichen
Importdokumente beigefügt sein. Sendungen unter zollamtlicher Überwachung (z.B.
Versandschein T 1/T 2, Carnet TIR, Carnet ATA) können nur nach vorheriger Absprache
mit dem Spediteur und unter Beachtung der zoll- und außenwirtschaftlichen
Bestimmungen übernommen werden.


6.) Der Spediteur übernimmt keine Haftung für Sendungen, bei denen es sich um gefährliche
oder in besonders hohem Maße bruch- oder diebstahlsgefährdete, rostempfindliche,
verderbliche oder wertvolle Güter handelt, insbesondere
• Umzugsgut, Kunstgegenstände, Gemälde, echte Teppiche und Pelze
• Valoren, Edelsteine, echte Perlen, Geld, Dokumente, Urkunden, Tabakwaren
• Explosive und feuergefährliche Güter, Munition und Waffen
• Lebende Tiere und Pflanzen
• Temperaturgeführte Güter, Tiefkühlgut
• Kraftfahrzeuge aller Art, Massen- und Schuttgüter sowie Stahlerzeugnisse
• Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter.


7.) Die Vergütung der Speditionsleistungen richtet sich nach den jeweils geltenden
Preislisten des Spediteurs. Siehe Homepage, bzw. fordern Sie diese bei uns an.


8.) Der Spediteur übernimmt keinerlei Garantien.


9a.) Die Haftung des Spediteurs für Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist
abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen nach Ziffer 23 ADSp begrenzt.
• auf € 5,00 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung.
• bei einem Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen
Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung auf zwei SZR
(Sonderziehungsrecht) für jedes Kilogramm.
• in jedem Schadensfall höchstens auf einen Betrag von einer Million Euro oder zwei
SZR für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
9b.) Der Spediteur ist bei der Firma Oskar Schunck Aktiengesellschaft & Co.KG, München,
versichert.


10.) Lieferungen wie Abholungen erfolgen von Montag bis Freitag, ohne Feiertage, außer es wird
explizit etwas anderes vereinbart.


11.) Schäden, Verluste oder Lieferfristüberschreitungen bei Sendungen sind dem Spediteur
sofort schriftlich zu melden. Der Spediteur bearbeitet keinen Schaden vor Zahlung seiner
sämtlichen Kosten. Die beschädigten Gegenstände sind dem Spediteur und im
Versicherungsfall den Versicherern auf Verlangen zur Begutachtung zu übergeben. Eine
Aufrechnung angemeldeter Schadensersatzansprüche gegen die Forderungen des
Spediteurs ist unzulässig.


12.) Die Sendung kann aus wichtigem Grund bzw. auf Verlangen geöffnet und überprüft
werden. Eine Verwiegung und Kontrolle des im Speditionsauftrag angegebenen Gewichts
bzw. des Inhalts ist dem Spediteur gestattet.


13.) Der Auftraggeber zahlt alle Transport- und Versicherungskosten sowie etwaige weitere
mit der Sendung im Zusammenhang stehenden Kosten ausschließlich an den Spediteur.
Dies gilt auch bei „Unfrei- Sendungen“ („Empfänger zahlt“), wenn der Empfänger die
Kosten nicht innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum begleicht. „UnfreiSendungen“ sind in dem Auftrag unmissverständlich zu deklarieren. Der Spediteur behält
sich vor, „Unfrei-Sendungen“ in gewisse Länder und Regionen abzulehnen.
Weiter ist bei Unfreisendungen die Rechnungsadresse vollständig, korrekt und rechtskonform
anzugeben. Bei nachträglichen Umschreibungen der Rechnung fallen 9,50€ an.
Rechnungsrelevante Zusätze wie Kostenstellen, Ansprechpartner, Abteilung, etc., sind ebenfalls
obligatorisch mitzuteilen. Sofern eine Unfreirechnung durch eine unvollständige, oder falsche Angabe
des Auftraggebers umgeschrieben werden muss, fällt für den Auftraggeber eine Aufwandspauschale
von 9,50 € netto je Fall an.


14.) Bei hohem Niveau der Treibstoffpreise kann der Spediteur einen variablen Treibstoffzuschlag
erheben, der bei Anstieg/Abfallen der Treibstoffpreise gehoben, oder gesenkt wird.


15.) Für Transporte von gefährlichen Gütern im Sinne der geltenden Gefahrgutvorschriften, sowie für
Transporte von ungefährlichen Gütern -gekühlt mit Trockeneis- erhebt der Spediteur einen Zuschlag,
bzw. lehnt den Transport ab. Bitte lassen Sie sich vor Transportbeginn beraten.


16.) Der Spediteur behält sich vor, sperrige, oder besonders schwere Sendungen in gewisse Länder
und Regionen abzulehnen oder einen Sperrigkeitszuschlag zu verlangen. Bei sperrigen Sendungen
kann sich die Laufzeit verlängern. Des Weiteren behält sich der Spediteur vor, Sendungen in
politisch schwierige oder entlegene Länder oder Regionen nicht zu befördern. Weiter behält der
Spediteur sich vor, besondere Güter, z.B. Gefahrgut nicht zu transportieren.


17.) Nachnahmesendungen nimmt der Spediteur nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher
Bestätigung an. Der Nachnahmeantrag muss schriftlich voravisiert und schriftlich vom Spediteur
bestätigt werden.


18.) Zweite Zustellungen berechnet der Spediteur je nach Aufwand.


19.) Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu bezahlen. Kürzungen oder Aufrechnungen sind
nicht gestattet. Wenn nach fehlerhaften Angaben des Auftraggebers eine Neuausstellung
oder Umschreibung der Rechnung erfolgt


20.) Die mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Daten dürfen zur Bearbeitung des
Auftrags gespeichert werden. Die Speicherung unterliegt dem Datenschutzgesetz.


21.) Für Postrechnungen werden ab 01.02.2019 je erstellter Rechnung, eine Porto-Papieregebühr in

Höhe von 5,90 € netto fällig. Der Betrag wird direkt auf der Rechnung ausgewiesen. Registrieren Sie

sich auf unserer Homepage für unsere E-Rechnung, welche kostenlos ist.


22.) Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.


23.) Der Auftraggeber verzichtet, sich auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu
berufen.


24.) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand 01.01.2023